Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Karl Kuntze zur Rose vor der Martinspforte und Ehefrau Katharina nach Schlicht...
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255/1280
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.23 Worms (St. Martin)
1434 Juni 6
St. Martin
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh., daran als Transfix die Urk. von 1526 Dezember 11, in der das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Theobald Schwiner und Ehefrau Elisabeth bekennen, eine Zinsschuld von 16 Schilling Heller und 8 Schilling Heller an St. Martin zu haben und zwar von dem Haus zur Rose vor der Martinspforte zwischen Hans Wenzig (Wunzig), dem Haffner und Anthis Franck.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1434, dominica post Bonifazii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Karl Kuntze zur Rose vor der Martinspforte und Ehefrau Katharina nach Schlichtung des Streites mit Nikolaus Hertel, Vikar an St. Martin, um den Verkauf eines Hauses zur Rose das Haus für 34 Pfund Heller bei einem Zins von jährlich 16 Schilling und 6 Heller, die an St. Martin zu zahlen sind, von Nikolaus Hertel kauft. Es hatte sich in dem Streit noch eine an St. Martin zu zahlende Zinslast gefunden. Die Zinslast wird anerkannt. - Zeugen: Hans Bockel, der Schneider, Hans Schäfer, der Schlosser, Friedrich Fry (Fryhe), der Sattler
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Worms 1426 Dezember 11, Aussteller, 1526, Dienstag nach Nikolai, Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh. Rückvermerk: 1665 zinst Herr Katzenmeyer, Biersieder im Römer
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Der Offizial des Stifts St. Paul bekundet, dass Karl Kuntze zur Rose vor der Martinspforte und Ehefrau Katharina nach Schlichtung des Streites mit Nikolaus Hertel, Vikar an St. Martin, um den Verkauf eines Hauses zur Rose das Haus für 34 Pfund Heller bei einem Zins von jährlich 16 Schilling und 6 Heller, die an St. Martin zu zahlen sind, von Nikolaus Hertel kauft. Es hatte sich in dem Streit noch eine an St. Martin zu zahlende Zinslast gefunden. Die Zinslast wird anerkannt. - Zeugen: Hans Bockel, der Schneider, Hans Schäfer, der Schlosser, Friedrich Fry (Fryhe), der Sattler
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Worms 1426 Dezember 11, Aussteller, 1526, Dienstag nach Nikolai, Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh. Rückvermerk: 1665 zinst Herr Katzenmeyer, Biersieder im Römer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ