Das Schöffengericht zu Grevenbroich (keine Namen) bezeugt, daß Johann Bastugn "Meynich" zu Lützerath der Äbtissin zu D. Druda Woyste und dem Kloster >(bes. Sweneda van den Langenhays) über 200 Kaufmannsgulden quittiert, die er bei seinem Einkommen [in das Pachtgut] zu Lützerath erlegt hatte. (maindaeges na s. Michaelis).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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