Melsungen 1573 November 11.Heinz und Kunna Kolbe aus Kirchhof im Amt Melsungen erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen die Summe von 20 Talern und leisten hierfür einen jährlichen Zins von einem Taler. Als Sicherheit dienen Haus und Hof, Wiesen und verschiedene Gärten. Es besteht ein Rückkaufsrecht, das bei Bedarf ein viertel Jahr vor der Zinszahlung angezeigt werden muss. Die Urkunde schrieb auf ihre Bitten der Rentschreiber Hartman Koler, es siegelt der Schultheiß Martin Berghofer.Original, Pergament, deutsch

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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Landeskirchliches Archiv
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