Urteil [des Reichskammergerichts zu Wetzlar] zwischen Kasimir von Gemmingen zu Bürg [und Presteneck], Kläger, sowie der Regierung zu Mgh und der Gemeinde Kochertürn, Beklagte, wegen des Schaftriebs in der Markung Kochertürn, 1757 [Auszug aus Johann Ulrich von Cramer, Wetzlarische Nebenstunden, Teil 11 S. 81-85].