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Stadt Buch
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Stadt Warendorf A >> Innere Angelegenheiten der Stadt >> Privilegien, Verfassung und Verwaltung, Protokolle
1600
Enthält: Ordnungen, statuta und schatzungen, so vom rhade, olderlueden, koer und gildemeistern und gantzer gemeinheitt der Statt Warendorp alhier einheiliger wyse tho halden bewilliget und entschlossen, Papier Handschrift in Pergament-Einband, 52 Blatt Folio, davon 47 beschrieben. 5 unbeschrieben, auf dem ersten Blatt: Statuta civitatis Warendorpensis, darunter Mehrfarbendruck, zwei Putten, die das Wahrzeichen von Warendorf (den dreizackigen Rost, Fallgatter) halten, darüber Warendorf, dazu Abschrift des 18. Jahrhunderts der Statuten der Stadt, im Sprachgebrauch 18. Jahrhundert, Hs, auf Papier in Papier-Einband. 24 Blatt Folio, sämtlich beschrieben. Der Schluss des letzen Artikels sowie der Schlussabsatz fehlen ?????????
Akten
Vorl.Nr.: 220
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.