Zusprechung einer von Philipp Joachim Gremp von Freudenstein pfandweise deponierte Schuldurkunde baden-durlachischer Vormundschaft vom 18. August 1577 über 1.300 fl. an das Spital durch das Gericht zu Pforzheim, da von Freudenstein dem Spitale 1.000 fl. Strafe zu entrichten hatte