Werden. -Friedrich Wilhelm Freiherr von Dalwigk zu Flamersheim bekundet, dass Abt Beda nach dem Tod des Abts Bernhard ihn, auch zu Mitbehuf seiner einzigen Tochter Franziska Eberhardina Freiin von Dalwigk zu Flamersheim, zu Dienstmannsrecht mit Haus Oefte usw. (wie Nr. 4407, 5249) belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten J. Hermann Hösch, Prokurator und Notar zu Werden, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Bernard Christian Arning, Kanzleiregistrators des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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