Moritz von Raide bekundet, dass durch Vermittlung des Johann Lüttelnau und Dietrich auf dem Markte, Richter zu Werden, Johann von Diepenbeck und Johann Smit zu Coythusen ein Vergleich zwischen ihm und Johann von Kuckelsheim, dessen Verwalter in Eikholte er bis dahin gewesen ist, getroffen worden sei, wonach er seinem Herrn das Gut unter der einen Bedingung zur freien Verfügung zurückgestellt hat hat, dass der derzeitige Besitzer eines Kotten im ungestörten Besitz desselben gelassen werde. - Es siegeln Heinrich von Marten und die beiden Richter. D. ipso die beatorum viti et modesti martirum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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