Veränderung der Zuständigkeit der GVVG Angermünde und Greifswald auf Grund des Gesetzes zur Bereinigung der Ländergrenzen vom 1. Juli 1950
Vollständigen Titel anzeigen
272 VVG 1286 (1033854)
272 VVG (65608) Rep. 272 Vereinigung Volkseigener Güter Land Brandenburg, Potsdam
Rep. 272 Vereinigung Volkseigener Güter Land Brandenburg, Potsdam >> Produktion >> Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben und freien Flächen >> Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben
1950-1951
Enthält: Übergabe des VEG Blumberg von der GVVG Greifswald an die GVVG Angermünde. - Übergabe der VEG Klepelshagen, Rosenthal und Schwarzensee von der GVVG Angermünde an die GVVG Greifswald. - Übernahme des Güterkombinats Barsdorf in treuhänderischen Verwaltung der GVVG Angermünde mit den Betrieben Barsdorf, Boltenhof, Blumenow und Dannenwalde.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:36 MESZ
Hierarchie
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- Wirtschaftsleitende Organe und Einrichtungen, Betriebe (Bestandsserie)
- Wirtschaftsleitende Organe und Einrichtungen (Bestandsserie)
- Rep. 272 Vereinigung Volkseigener Güter Land Brandenburg, Potsdam (Bestand)
- Produktion (Gliederung)
- Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben und freien Flächen (Gliederung)
- Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben (Gliederung)