Breve Papst Gregors XIII. für Wilhelm von Berensaw, Baron in Hardenberg, und dessen Frau Elisabeth von der Heeß: Auf ihre Versicherung, beide katholisch zu sein und bei der alten katholischen Religion bleiben zu wollen, im zweiten Grad aber verwandt zu sein und daher ohne Dispens nicht als Eheleute leben zu dürfen, erteilt ihnen der Papst Absolution von den Kirchenstrafen wegen ungültig eingegangener Ehe und gibt ihnen Dispens von dem Ehehindernis der nahen Verwandtschaft und zugleich die Erlaubnis, ihre Ehe kirchlich einsegnen zu lassen. Datum Tusculi [...] die 13. septembris 1583 [...] Tusculum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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