Statut des Dechant Adam von Roderinchesseün, des Scholasters Johan von Berghe, des Thesaurers Johan von Bechem und des ganzen Kapitels der Kirche zu Beckum, dass sie künftig keinen in das Kapitel aufnehmen wollen, er sei denn 24 Jahre alt und habe die heiligen Weihen empfangen. Ferner solle der zu Emanzipierende zwei Mark zu den Ornamenten und zur Verbesserung der Kirche geben. feria sexta prox. post octavas Epiphaniae

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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