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Artikel 306.- Bestimmungen über gewerbliches Eigentum
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Friedensvertrag von Versailles, Y) >> Friedensvertrag von Versailles.- Abschluss und Ausführung (Frie, XXIII, Polko, OS, inkl. späterer Aktenplangruppen Y 7 und Y 9) >> Ausführung des Friedensvertrages (XXIII gen.60 u.a.) >> Allgemeines
1919-1920, 1925
Enthält u.a.:
Ausführung des Friedensvertrags auf dem Gebiet des Patentwesens;
Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 über die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den Weltkrieg betroffenen gewerblichen Eigentumsrechte.- Gesetzentwurf