Herzog Adolf von Kleve erneuert dem Gisbert von den Bussche das Försteramt im Land Winnendael und den Befehl über Kanine, Reiher und den Wildbann mit dem Befehl an Kastellan, Statthalter, Empfänger und alle Untersassen jenes Landes, sich danach zu achten. D. sabbato post Mathie anno etc. tricesimo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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