Vidimus des Grafen Eberhard von Hohenlohe[-Waldenburg], Herr zu Langenburg: Privileg Kaiser Maximilians II. vom 18. Mai 1566 über das Recht des HM Georg [Hund von Wenkheim] zur Visitation, Rechnungsabhörung und Inventarisierung in allen DOB und ihren DOH zur Verhütung der Entfremdung von Ordensbesitz, 1568 Juni 11 [Einblattdruck, nicht besiegelt].