Anna Josina Juliana Casparina Johanna Theodora Freifrau von der Reck, geb. Freiin von der Reck zu Löhringhoff reversiert, dass Abt Benedikt sie laut wörtlich inserierter Urkunde nach dem Tod ihres Mannes Wilhelm Ludolf Freiherr von Boenen zu Berge, Löhringhoff, mit dem Sattelhof Mönninghof in der Twente bei Oldenzaal belehnt hat, woran mit der anderen Hand Juliana Johanna Elisabeth geb. Freiin von der Reck, Frau von der Reck zu Haren, belehnt ist. Sie hat jährlich am 11. November bzw. innerhalb von 14 Tagen danach 24 gute rheinische Gulden nach Werden auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen. Wenn eine Hand verstorben ist, sollen die rechten Erben sie innerhalb eines halben Jahres mit 60 guten Reichstalern wieder gewinnen. Der Hof soll bei seinen alten Rechten und Privilegien erhalten bleiben.- Es siegelt der Bevollmächtigte Carl Rapicani, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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