Ein Notar beurkundet den Spruch von Schiedsrichtern aus dem Landkapitel zwischen Kloster Schöntal einer- und Berthold von Talheim und der Gemeinde Sülzbach andererseits, daß das Kloster zu Bau oder Herstellung einer Kirche in Sülzbach nicht verpflichtet sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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