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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt die Belehnung von Ritter Friedrich Kämmerer von Dalberg (Talberg), Sohn des verstorbenen Ritters Wolf [Kä...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1481-1507
1503 Juli 12, Heidelberg
Ausfertigung (deutsch), Pergament (16,6 x 4,7-45,3 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel, an Pergamentstreifen anhängend, erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff mitwoch nach sant Kilianstag des heyligen Bischoffs anno domini millesimo quingentesimo tercio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt die Belehnung von Ritter Friedrich Kämmerer von Dalberg (Talberg), Sohn des verstorbenen Ritters Wolf [Kämmerer von Dalberg], und seiner Brüder mit Häusern in der Stadt Oppenheim, zwei Fleischschrannen und dem Weingarten in der Steige zu Oppenheim, die vormals Reichslehen des verstorbenen Ritter Peter von Bechtolsheim, genannt Burggraf, waren, sowie das Haus der alten Jüdin Danide beim Pfarrbrunnen (pfaenbronnen) mit allem Zubehör, ausgenommen die kurpfälzischen Burgmänner und Rechte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Lehenn brieff vber daß oppenheimer erbburgklehen de anno 1503. (2) Fascic A No. 12 (3) Eltliche heüsßer sambt zween fleischschrann vndt ein weingart ahn der steig deßelben gelegen betreffend (4) Rep. A schubl. 12 fasc: h nro 5. (5) oppenheymer erblehen (6) No
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Heydelberg) (Baden-Württemberg) (2) Oppenheim (LKr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Dalberg, Friedrich Kämmerer von, Ritter (3) † Dalberg, Wolff Kämmerer von, Ritter (4) † Bechtolsheim, Peter von, genannt Burggraf, Ritter (5) Dauide, alte Jüddin
Bezug zu: HStAD B 15 Nr. 254,B 15 Nr. 393 und B 15 Nr. 507
Verleihung, Burglehen
Der beiligende Umschlag mit einem nztl. Regest ist falsch datiert und nennt statt der Brüder die Kinder.
(1) 1508 [richtig ist: 1503] Juli 12. Heidelberg Philipp Pfalzgraf u. Kurfürst, belehnt den Friedrich Kemmerer v. Dalberg für sich ihn u. seine Kinder [richtig ist: Brüder] mit Heusern, 2 Fleischschrannen, Weingerten in der Steigen zu Oppenheim, die vordem Ritter Peter von Bechtolsheim gen. Burggraf vom Reich zu Lehen gehabt hat, und dem Haus der alten Daviden Juddin Haus am Pfaenbrunn. Siegler: Aussteller (Sekret) Orig. Perg., S. hängt. (2) Urkunden No 515. (3) v. Dalberg
Judaica 515: Kurfürst Philipp v. d . Pfalz bekundet, daß er dem Ritter Friedrich Kämmerer v. Dalberg, dem Sohn des verstorbenen Wolf, verschiedene Häuser und Weingärten, darunter das Haus der alten Jüdin Danide am Pfarrbrunnen zu Oppenheim, zu einem Mannlehen verliehen habe (wie Urkk. Nrn. 640, 958 und 1084). - Datierung: Heidelberg 1503 Juli 12 - Originaldatierung: Mittwoch nach Kilianstag - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Oppenheim:Pfarrbrunnen
Lehnsbrief
Mannlehen
Fleischschranne
Weingarten
Pfarrbrunnen
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.