Leutold der Schenkch, Richter zu Straubing, sein Stiefsohn Hans, Sohn des verstorbenen Albrecht von Stainach, erkennen den Schiedsspruch bezüglich ihrer Forderungen zur Hinterlassenschaft des verstorbenen Chunrat Alburger zu Geltolfing, wonach sie alle Güter zu Schambach des vorgen. Erblassers erhalten sollen, die Lehen des Albrecht von Steinach waren, ferner den Zehnt zu Salching. Sie erhalten jedoch keinen Anspruch auf den Hof zu Geltolfing, der dem Kloster zu Oberaltaich als Seelgerät gestiftet ist.; S: A

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv