Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er die Nürnberger Konrad Flück (Contz Flucken), Hans Stromer und Bernhard Lotter in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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