Rechtssache gegen Martin Leutenmaier zu Tannheim und bez. gegen die Gemeinde Tannheim, Obereigentum über Erblehen betr. [Grundsatzstreit]
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2960
A III 9, AT Archivteil Tannheim
Archivteil Tannheim >> Akten und sonstige Unterlagen >> 3. Grafschaft Tannheim >> 3.4 Pacht- und Lehengüter >> 3.4.2. Einzelfälle
1694 - 1721, 1832 - 1853
Enthält: "Donau-Bote" Nr. 8 vom 24. Februar 1844; "Schwäbischer Merkur" Nr. 224 vom 18. August 1843; "Allgemeine Zeitung" (Augsburg) Nr. 205 vom 24. Juli 1842; Lehnbrief für Max Wahl und Rosalia Mandlin von 1790 (Orig.); Lehnrevers des Michael Wuest von 1694 (Orig.); Liste der Besitzer von Erblehngütern (1838); "Schwäbischer Merkur" Nr. 196 vom 19. Juli 1836; "Intelligenz-Blatt der königl. bayer. Stadt Memmingen" Nr. 42 vom 15. Oktober 1834; Gutachten der Juristenfakultät in Tübingen über die Frage, ob die Ausflüsse der persönlichen Leibeigenschaft in Württemberg bedingt oder unbedingt aufgehoben sind (Druck 1835)
Akten
Leutenmaier , Martin
Wahl Max
Mandlin , Rosalia
Wues
Michael
Antin , N.N.
Tannheim
Augsburg
Schwaben
Memmingen
Tübingen Württemberg
Stuttgart
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:17 MEZ