Georg Ludwig von Freyberg, Freiherr zu Justingen und Öpfingen etc. reversiert gegen Herzog Johann Friedrich von Württemberg etc. auf einen Pfandbrief über die der württembergischen Herrschaft Steußlingen (Weilersteußlingen) inkorporierten Zehnten zu Groß-und Kleinallmendingen, Grötzingen, Ennahofen und Tiefenhülen. Die Pfandschaft soll bis zur Wiederlösung von 20 000 fl., mit denen der Aussteller eine Schuld des Herzogs gegen den Obristen von Haßlang abgelöst hat, bestehen. Der Aussteller verpflichtet sich, die den jährlichen Zins von 1050 fl. übersteigenden jährlichen Einkünfte aus den verpfändeten Zehnten jeweils auf Lichtmess dem herzoglichen Amtmann zu Steußlingen zu übergeben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner