Wygeleis vom Wolffstein, Ritter, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt zu Nu{e}remberg geben Gerichtsbrief: Hanns Ryeter bezeugte mit den geladenen eidlichen Zeugen (Herrn Cristan Haller, Herrn Conrad Czingel und Herrn Sebalt Im hof), dass Agnes Hallerin, seine Tochter, und ihr Ehemann Concz Haller der Jünger bekannt haben, sich wegen des im Heiratsbrief versprochenen Erbteiles seiner Tochter gütlich vereint zu haben. - Zustimmend: Ffridrich Tanndorffer (sein Anherr), Concz Haller (sein Vater), Peter Ryeter und Sebalt Harsdorffer. Hanns Ryeter soll seiner Tochter Agnes nach Jahresfrist 1400 fl Landswährung für ihr väterliches und mütterliches Erbteil geben; folgend weitere Bestimmungen, u.a. will Hanns Ryeter der Agnes auch 15 fl Leibgeding kaufen. Hierauf verzichtete Agnes, die Concz Hallerin auf ihr Erbteil, mit Ausnahme des Falles, dass ihr Vater Hans Ryeter ohne Söhne stürbe. - Siegler: das Gericht zu Nüremberg.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg