Auslegung des Edikts von 1766 gegen das Schuldenmachen der Offiziere ("Erneuertes und geschärftes Edict, daß die Officiers der Königlichen Armée, und besonders die Subaltern-Officiers keine Schulden machen sollen, und in wie ferne ihnen, auch Unter-Officiers und Gemeinen Soldaten, creditiret werden kan"; Berlin, 2. Dezember 1766)

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