Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 1128
Wismar G 126 (W G 4 n. 126)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 20. 1. Kläger T
03.06.1751-02.11.1751
Kläger: (2) Pastor Johann Engelbert Schliemann auf Poel namens seiner Kirche
Beklagter: Leutnant Carl Wolter von Graevenitz, ehemaliger Amtshauptmann von Poel
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 12.10.1751: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Christoph Erich Herzberg (P), seit 12.10.1751: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat mehrfach vom Bekl. die Zahlung ausstehender Verpflichtungen (Kirchenzehnt, Miete für Kirchenstuhl, Bezahlung für Geläut, Ackermiete, Kostgeld für seinen Sohn, Bewirtung der Kirchenvisitatoren, Holzfuhren) in Höhe von 119 Mk. 8 s erbeten, diese aber nicht erhalten können und erbittet daher ein entsprechendes Mandat, das ihm das Tribunal am 04.06. cum clausula erteilt. Am 08.06. erklärt Bekl., selbst noch umfangreiche Forderungen an Kl. zu haben (72 Mk. lüb.) und bittet, diese gegenrechnen zu dürfen. Am 09.06. setzt das Tribunal einen Termin auf den 15.06. an zur Klärung der gegenseitigen Forderungen. Am 21.06. beschwert sich Kl., daß Bekl. den Termin nicht wahrgenommen habe und bittet darum, ihn wie angedroht, sofort zur Bezahlung zu verurteilen. Am selben Tag erbittet Kl. Vollstreckung seiner Forderung. Das Tribunal nimmt dies am 03.07. ad acta und verspricht, die Ansprüche des Kl.s in den Konkurs einzureihen. Am 12. und 21.10. trägt Kl. seine Forderungen erneut vor, am 02.11. werden die Forderungen gegeneinander aufgerechnet und die verbleibenden 60 Mk. in den Konkurs eingereiht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Prozessbeilagen: (7) Rechnung über die Forderungen; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 05.06.1751; Schriftverkehr zwischen Bekl. und Wismarer Konsistorium wegen Kosten für die Bewirtung der Kirchenvisitatoren vom 12. und 14.06.1751; Prozeßkosten des Kl.s vom 19.06.1751
Beklagter: Leutnant Carl Wolter von Graevenitz, ehemaliger Amtshauptmann von Poel
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 12.10.1751: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Christoph Erich Herzberg (P), seit 12.10.1751: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat mehrfach vom Bekl. die Zahlung ausstehender Verpflichtungen (Kirchenzehnt, Miete für Kirchenstuhl, Bezahlung für Geläut, Ackermiete, Kostgeld für seinen Sohn, Bewirtung der Kirchenvisitatoren, Holzfuhren) in Höhe von 119 Mk. 8 s erbeten, diese aber nicht erhalten können und erbittet daher ein entsprechendes Mandat, das ihm das Tribunal am 04.06. cum clausula erteilt. Am 08.06. erklärt Bekl., selbst noch umfangreiche Forderungen an Kl. zu haben (72 Mk. lüb.) und bittet, diese gegenrechnen zu dürfen. Am 09.06. setzt das Tribunal einen Termin auf den 15.06. an zur Klärung der gegenseitigen Forderungen. Am 21.06. beschwert sich Kl., daß Bekl. den Termin nicht wahrgenommen habe und bittet darum, ihn wie angedroht, sofort zur Bezahlung zu verurteilen. Am selben Tag erbittet Kl. Vollstreckung seiner Forderung. Das Tribunal nimmt dies am 03.07. ad acta und verspricht, die Ansprüche des Kl.s in den Konkurs einzureihen. Am 12. und 21.10. trägt Kl. seine Forderungen erneut vor, am 02.11. werden die Forderungen gegeneinander aufgerechnet und die verbleibenden 60 Mk. in den Konkurs eingereiht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Prozessbeilagen: (7) Rechnung über die Forderungen; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 05.06.1751; Schriftverkehr zwischen Bekl. und Wismarer Konsistorium wegen Kosten für die Bewirtung der Kirchenvisitatoren vom 12. und 14.06.1751; Prozeßkosten des Kl.s vom 19.06.1751
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ