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Vor Johann Winther von Rüdesheim, Kämmerer zu Mainz, Schultheiß Peter und genannten Gerichtspersonen zu Mainz wird beurkundet, dass am 30. April 1407 Johann zur Eyche, Arnold Geldhuss, Heinz Rebestogk und Wilkyn zum Spessart die beiden Parteien Getzichin von Sponheim zum Spessart und Sohn Henne einerseits sowie Henne Gensefleysch und Peter Berwolff zu Mainz andererseits geeinigt haben, auch deren Streitsache über gewisse gegenseitige Ansprüche, unter denen es sich auch um ein Gut zu Delkenheim handelt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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