Eyerich'sche, nun Eyerich'sche und Vend'sche gemeinschaftlich habende Aktivschuld von 800 fl. und wiederum 100 fl. Kapital contra Schultheißen, Bürgermeister und Gericht zu Gnötzheim, hergeliehen 1597 und 1607
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Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv 321/7
Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv
Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv >> Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv (Rep. 321.5) >> XVI. Generalsachen der Gemeinden (sogen. Registratura particularis, Teil I) >> 16.12. Gnötzheim
1654 - 1669
NB: 1660 wurde zwischen den Eyerich'schen Erben zu Würzburg und der Gemeinde Gnötzheim vermög Rezesses verglichen, dass die ihnen in Division zugefallene Erbquote von 400 fl. Kapital über Kondonation der aufgeschwollenen Zinsen und 100 fl. an Kapital mit 300 fl. ohne Zins vermittelst jährlicher Frist à 25 fl. abgerichtet werden sollten, wie dann nunmehr auch geschehen ist; 1669 aber wurde mit der Vend'schen Schuld erst in ähnlicher Weise dergestalt rezessiert, dass sie ihre ihnen angefallenen 500 fl. mit 400 fl. vermittelst ebenmäßiger jährlicher Frist von 25 fl. ohne Zins annehmen sollten und wollten Hinweis: Die Urkunden entnommen zu Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden 1530a, 1681, 2296, 2309
Schwarzenberger Archiv
Akten
deutsch
Registratursignatur/AZ: Schw. Arch. Reg. Part. 12.3
Eirich
Vend
Würzburg
Gnötzheim (Gde. Martinsheim, Lkr. Kitzingen), Gemeinde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:50 MESZ
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