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Die Ritter Heinrich [d. Ä.] von Herbsleben (Herbysleybin) gen. von Gebesse (Gebese) und sein Sohn Johann beurkunden, dass sie mit Einverständnis der weiteren Söhne des Erstgenannten Heinrich [d. J.] und Dietrich dem Kloster Volkenroda (Volkolderode) fünf Hufen, ferner einen jährlichen Zins von vier Malter Korngeld nach Mühlhäuser Maß, je zur Hälfte Weizen und Gerste, von einer Hufe Hermanns gen. Freitag (Vritag) sowie zwei Höfe mit einem Weideplatz[?] (hutstad), auf denen jeweils ein jährlicher Michaeliszins von einem Schilling Mühlhäuser Pfennige und zwei Hühnern liegt, in Kirchheiligen (Kerchheylingen) für 49 Mark lötigen Silbers nach Erfurter Gewicht, die bereits vollständig bezahlt sind, verkauft haben. Sie bekennen weiter, dass sie die oben genannten Güter auf dem Landding in Thamsbrück (Tungesprucken) vor dem dortigen Vogt des Markgrafen [von Meißen] und vor den dortigen Schöppen aufgelassen haben. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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