Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums
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BArch DA 1/20855
1365/68
BArch DA 1 Volkskammer der DDR
Volkskammer der DDR >> DA 1 Volkskammer der DDR. - Teil 05: Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer (1949 - 1990) >> Einzelgesetze 1949 - 1950 >> 1952
Okt. 1952
Enthält:
Schreiben des Amtierenden Ministerpräsidenten Heinrich Rau vom 25.09.1952 an den Präsidenten der Volkskammer (Übersendung des Gesetzentwurfes)
Entwurf des Gesetzes
Antrag der Regierung - Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums
Drucksache Nr. 101
Antrag zum mündlichen Bericht des Rechtsausschusses über die Beratung der Drucksache Nr. 101
Drucksache Nr. 102
Schreiben des Präsidenten der Volkskammer an den Präsidenten der Länderkammer vom 02.10.1952
Anlage zum Schreiben - Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums (Gesetzesbeschluss der Volkskammer vom 02.10.1952
Durchschrift des Schreibens des Präsidenten der Volkskammer an den Präsidenten der Länderkammer vom 02.10.1952
Schreiben des Präsidenten der Länderkammer an den Präsidenten der Volkskammer vom 03.10.1952
Durchschrift eines Schreibens des Präsidenten der Volkskammer an den Amtierenden Ministerpräsidenten Heinrich Rau vom 03.10.1952 (Übermittlung des ausgefertigten Gesetzes) siehe Archiv-Sig. 1365/66
Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums vom 02.10.1952 (vom Präsidenten der Volkskammer, Dieckmann, ausgefertigt)
Bescheinigung über Empfang des ausgefertigen Gesetzes siehe Archiv-Sig. 1365/67
Schreiben des Amtierenden Ministerpräsidenten Heinrich Rau vom 25.09.1952 an den Präsidenten der Volkskammer (Übersendung des Gesetzentwurfes)
Entwurf des Gesetzes
Antrag der Regierung - Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums
Drucksache Nr. 101
Antrag zum mündlichen Bericht des Rechtsausschusses über die Beratung der Drucksache Nr. 101
Drucksache Nr. 102
Schreiben des Präsidenten der Volkskammer an den Präsidenten der Länderkammer vom 02.10.1952
Anlage zum Schreiben - Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums (Gesetzesbeschluss der Volkskammer vom 02.10.1952
Durchschrift des Schreibens des Präsidenten der Volkskammer an den Präsidenten der Länderkammer vom 02.10.1952
Schreiben des Präsidenten der Länderkammer an den Präsidenten der Volkskammer vom 03.10.1952
Durchschrift eines Schreibens des Präsidenten der Volkskammer an den Amtierenden Ministerpräsidenten Heinrich Rau vom 03.10.1952 (Übermittlung des ausgefertigten Gesetzes) siehe Archiv-Sig. 1365/66
Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums vom 02.10.1952 (vom Präsidenten der Volkskammer, Dieckmann, ausgefertigt)
Bescheinigung über Empfang des ausgefertigen Gesetzes siehe Archiv-Sig. 1365/67
Volkskammer der DDR (VK), 1949-1990
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:22 MESZ
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