Johann (Jehan) und Ermesinde (Irmeswant), Herr und Frau zu Bolchen und zu Useldingen, quittieren, daß Geubel, ihr Amtmann und Schultheiß zu Esch, am Tag nach St. Martin (Nov. 12) 72 Philippsschilde (Ecus) und alle versessenen Gülten bezahlt hat, und erklären, keine Forderungen an den Schultheißen mehr zu haben. Sr.: Die Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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