Kirchengemeinde Altenhagen (Bestand)
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4.320
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.01. Kirchenkreis Bielefeld
1909-2021
Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenhagen (Ev. Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2021 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 59 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1909 bis 2021 erstrecken. Trotz seines geringen Umfangs gibt der Archivbestand einen guten Einblick in das Gemeindeleben der Kirchengemeinde. Sie wurde 1962 durch Aufteilung der Kirchengemeinde Heepen errichtet. Die Überlieferung im vorliegenden Archivbestand reicht zeitlich weiter zurück und belegt mit den Statuten und Mitgliederverzeichnis des Jungfrauenvereins Altenhagen seit 1909, wie etabliert die Jugendarbeit in diesem Teil der damaligen Gemeinde Heepen bereits war. Zentrale Entwicklungen für die Etablierung der eigenständigen Gemeinde wie die Errichtung des ersten Gemeindehauses (St. Johanneshaus, 1952 eingeweiht) und der Johanneskirche (Einweihung 1970) sind hier ebenso dokumentiert wie die zunehmende Zusammenarbeit in der gemeindlichen Nachbarschaft mit den Kirchengemeinden Brake und Milse und die finanzielle notwendige räumliche Konsolidierung durch Verkleinerung des Gemeindezentrums und schließlich Entwidmung der Johanneskirche im Jahr 2020. Dabei runden Material- und Fotosammlungen zur Gemeindegeschichte sowie eine 2020 veröffentlichte Chronik (LkA EKvW 4.320 Nr. 55) die Verwaltungsüberlieferung ergänzend ab. 2021 wurde die Kirchengemeinde Altenhagen mit der Kirchengemeinde Milse vereinigt. Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern vor. Die Akten hatten keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.320 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.320 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Heimatverein Altenhagen (Hg.), Aus dem Leben einer Kirchengemeinde. Altenhagen 1909-2020, Bielefeld 2020.Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 42f.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenhagen (Ev. Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2021 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 59 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1909 bis 2021 erstrecken.
Trotz seines geringen Umfangs gibt der Archivbestand einen guten Einblick in das Gemeindeleben der Kirchengemeinde. Sie wurde 1962 durch Aufteilung der Kirchengemeinde Heepen errichtet. Die Überlieferung im vorliegenden Archivbestand reicht zeitlich weiter zurück und belegt mit den Statuten und Mitgliederverzeichnis des Jungfrauenvereins Altenhagen seit 1909, wie etabliert die Jugendarbeit in diesem Teil der damaligen Gemeinde Heepen bereits war. Zentrale Entwicklungen für die Etablierung der eigenständigen Gemeinde wie die Errichtung des ersten Gemeindehauses (St. Johanneshaus, 1952 eingeweiht) und der Johanneskirche (Einweihung 1970) sind hier ebenso dokumentiert wie die zunehmende Zusammenarbeit in der gemeindlichen Nachbarschaft mit den Kirchengemeinden Brake und Milse und die finanzielle notwendige räumliche Konsolidierung durch Verkleinerung des Gemeindezentrums und schließlich Entwidmung der Johanneskirche im Jahr 2020. Dabei runden Material- und Fotosammlungen zur Gemeindegeschichte sowie eine 2020 veröffentlichte Chronik (LkA EKvW 4.320 Nr. 55) die Verwaltungsüberlieferung ergänzend ab. 2021 wurde die Kirchengemeinde Altenhagen mit der Kirchengemeinde Milse vereinigt.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern vor. Die Akten hatten keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.320 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.320 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Heimatverein Altenhagen (Hg.), Aus dem Leben einer Kirchengemeinde. Altenhagen 1909-2020, Bielefeld 2020.
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 42f.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenhagen (Ev. Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2021 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 59 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1909 bis 2021 erstrecken.
Trotz seines geringen Umfangs gibt der Archivbestand einen guten Einblick in das Gemeindeleben der Kirchengemeinde. Sie wurde 1962 durch Aufteilung der Kirchengemeinde Heepen errichtet. Die Überlieferung im vorliegenden Archivbestand reicht zeitlich weiter zurück und belegt mit den Statuten und Mitgliederverzeichnis des Jungfrauenvereins Altenhagen seit 1909, wie etabliert die Jugendarbeit in diesem Teil der damaligen Gemeinde Heepen bereits war. Zentrale Entwicklungen für die Etablierung der eigenständigen Gemeinde wie die Errichtung des ersten Gemeindehauses (St. Johanneshaus, 1952 eingeweiht) und der Johanneskirche (Einweihung 1970) sind hier ebenso dokumentiert wie die zunehmende Zusammenarbeit in der gemeindlichen Nachbarschaft mit den Kirchengemeinden Brake und Milse und die finanzielle notwendige räumliche Konsolidierung durch Verkleinerung des Gemeindezentrums und schließlich Entwidmung der Johanneskirche im Jahr 2020. Dabei runden Material- und Fotosammlungen zur Gemeindegeschichte sowie eine 2020 veröffentlichte Chronik (LkA EKvW 4.320 Nr. 55) die Verwaltungsüberlieferung ergänzend ab. 2021 wurde die Kirchengemeinde Altenhagen mit der Kirchengemeinde Milse vereinigt.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern vor. Die Akten hatten keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.320 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.320 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Heimatverein Altenhagen (Hg.), Aus dem Leben einer Kirchengemeinde. Altenhagen 1909-2020, Bielefeld 2020.
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 42f.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ