Christian [I.], Herzog von Sachsen-Merseburg, belehnt nach dem Ableben Johann Seyfrieds von Mühlen – auf Ersuchen von dessen Witwe Anna Maria von Mühlen, geb. von Kieckebusch, als Vormund ihres Sohnes Ernst Seyfried und Martin Schultzes, Oberamtsadvokaten, als Vormund Johann Antons von Mühlen, Sohn

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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