Hans Hynttermair von Wolkering (Walgkering) bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm und seinen Erben Baurechte auf den zwei Gütern des Klosters in Niedergebraching laut eines darüber ausgestellten und hier inserierten erbbrief (siehe Urkunde Abt Johannes von St. Emmeram vom 12. Januar 1489, Nr. 2270b) verliehen hat. S: Heinrich Muckentaler von Sandersdorf, Kastner von Kelheim

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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