Vor dem Richter Hinrich Eppinchues und benannten Schöffen zu Drevenack überlässt Hinrick to Hunstorpe und seine Frau Nale dem Johann to Hunstorpe für dessen Schuldforderung von 50 rheinischen Gulden bezeichnete Ländereien (unter den Anliegern: Ritter Goessen Stecke) in Hunstorpe Aep im Kirchspiel und Gericht Drevenack und genehmigen die Auftragung; der Richter erklärt, seinen "bauwyn dar aff geboerdt" zu haben. - Richter und Schöffen siegeln. D. des neisten donredages na belaken Passchen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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