Urkunde 122a
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
Stift St. Goar >> Urkunden
20.8.1593
Regest: (Kassel) Landgraf Moritz von Hessen usw. bekundet, sein +Vater hätte aus den Gefällen des Stiftes St. Goar Stipendien geschaffen, die ”guter Leute Kinder“ zur Durchführung ihrer Studien auf die Dauer von 7 Jahren genießen sollten. Für diesen Zweck habe er Pfarrer, Bürgermeister und Rat zu St. Goar auf deren Bitten das ”der Schöpffenaltar“ genannte Kanonikat überwiesen mit der Vollmacht, darüber zu Gunsten ihrer Kinder zu verfügen. Es sei nun vorgekommen, dass mit den Gefällen dieses Kanonikats auch solche Kinder bedacht worden seien, die nicht gebürtige St. Goarer seien, so dass die St. Goarer selbst benachteiligt worden wären. Auf Antrag des Pfarrers usw. habe er nunmehr die Gefälle eines weiteren Benefiziums des einstigen Stiftes ausschließlich für die studierende Jugend der Stadt St. Goar zur Verfügung gestellt. Die Stadt solle ihm geeignete Bewerber um das Stipendium zur Bestätigung vorschlagen. Abschrift des 19. Jh., Pap.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:53 MEZ