Schreiben des Drosten zu Saßenberg an die Münstrische Regierung, dass in verlittenen Jahren der Äbtissin das Exercitium Civilis Jurisdictionis im Dorfe Freckenhorst eingewilligt; dass von Alters her im Stift Münster nur dreierlei Brüchte gewesen, als 1. Leibes Straf, 2. Civil Excesse als Blutronnen und fünf Mark Brüchten 3. fünf Schilling oder Holtzgerichts Brüchten. Die Äbtissin habe höher als 5 Marken zu richten sich unterfangen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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