Der Hofrichter Konrad von Wartenberg und das Hofgericht zu Rottweil beurkunden und bestätigen den Kauf der Güter Erkingers von Merklingen und Gutas von Lichtenstein, seiner Hausfrau, einer Tochter Konrad Ötlingers, mit Beistand ihres Kriegsvogts, des Bürgers Albrecht Haug in Rottweil, nachdem Guta, die auf einen Teil derselben mit ihrer Morgengabe verwiesen, durch andere Güter entschädigt war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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