Streit um das Mauenheimsche Erbe, das Lehen Brunshof (Brunckshof) zu Oedingen (Oedingkhoven) (Kr. Ahrweiler). Den Brunshof hatte Agnes von Mauenheim, Tochter des Braun von Mauwenheim, in ihre Ehe mit Georg von Blitterswick gebracht. Ihre Tochter Alheit von Blitterswick soll den Lehnshof 1497, anläßlich ihrer Profeß im Kloster zu den Weißen Frauen, als Erbe erhalten und ins Kloster eingebracht haben. Die Appellaten behaupten jedoch, Ailheits Bruder Braun von Blitterswick, Bürgermeister von Köln, habe den streitigen Hof geerbt. Braun von Blitterswick, dessen Ehe mit Deutgen kinderlos blieb, habe in seinem Testament bestimmt, daß seine weltliche Schwester Katharina die Erbin der väterlichen Erbgüter und die Nutznießerin der mütterlichen, d. h. Mauwenheimschen Erbgüter sein solle. Als Katharina ebenfalls kinderlos starb, sei der Braunshof als mütterliches Erbgut an die Familie von Mauwenheim bzw. deren Erben Schall von Bell zurückgefallen. Der ehemalige Hauptkläger, nun Appellat Dr. Degenhart Haes ist mit Anna Schall von Bell, Tochter des Goddart Schall von Bell und der Katharina von Mauwenheim, der Nichte des Braun von Mauwenheim, verheiratet. Der Instanzenzug ist unklar. Dr. Degenhart Haes hatte den Braunshof mit Arrest belegen lassen, der anscheinend vom Hofgeding Oedingkhoven/Oedingen wieder aufgehoben worden ist. Daraufhin hat sich Dr. Haes als Kläger bei den Kommissaren des Landkomturs der Deutschordensballei zu Koblenz als Inhaber der Herrschaft Oedingkhoven/Oedingen eingelassen. Die Weißen Frauen in Köln erkennen dieses Gericht wegen mangelnder Zuständigkeit und Anhängigkeit des Prozesses vor dem Hofgeding nicht an und appellieren an das RKG. Das RKG benennt mit Urteil vom 27. Juni 1575 Kommissare zur Weiterverhandlung des Falles. In derselben Streitsache war bereits um 1552 zunächst am Hofgeding, dann vor den Kommissaren der Äbtissin von Nivelles als damaliger Inhaberin der Herrschaft Oedingkhoven/Oedingen verhandelt worden. Damals hatte Dr. Degenhart Haes an das RKG appelliert, war aber in einem Interlokut abgewiesen und an das Hofgericht zurückverwiesen worden.