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Herzog Karl von Geldern-Jülich etc. bestätigt den Karmelitern die Privilgien von seinen Vorfahren hier, besonders das Recht, Testament und Legate bis zu 6 Gulden jährliche Rente anzunehmen. Dusent vierhondert achtendetnegentich op manendach nae den sonndage judica.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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