Bischof Ludwig von Münster erklärt, den Schöffen und den Bürgern zu Warendorf (-dorpe), Beckum (Bekeheym), Ahlen (Alen), Coesfeld (Coesuelde), Bocholt (Bocholte) und Borken 1100 Mark in Münster geschlagener Pfennige schuldig zu sein. Diese hätten sie ihm geliehen und er habe sie mit Rat des Domkapitels, der Edelherren, der Mannen, Dienstmannen und der Schöffen von Münster verwandt. Dafür sollen er und seine Nachfolger von diesen Städten keine Schatzung erheben oder unrechtmäßig sie um eine Schatzung bitten dürfen. Der Bischof und seine Nachfolger haben den Städten für diese 1100 Mark Zinsen ausgesetzt (vorgolden). Außerdem sollen diese Städte in ihren alten Rechten und Gewohnheiten verbleiben. Siegelankündigung des Bischofs und des Domkapitels (des stichtes ingehsegel). Gegeben 1320 Februar 5. to sante Aghaten dage der iuncvroven

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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