Graf Hartmann von Dillingen schenkt mit Einwilligung seines Sohnes, des Bischofs Hartmann von Augsburg, und seiner drei Töchter um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen sein ganzes, zum Teil genauer beschriebenes Herrschafts-, Besitz-, und Eigentumsrecht in Söflingen mit Ausnahme gewisser Lehen an die Äbtissin und den Konvent der Frauen vom Orden des Heiligen Damian bei Ulm.
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Graf Hartmann von Dillingen schenkt mit Einwilligung seines Sohnes, des Bischofs Hartmann von Augsburg, und seiner drei Töchter um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen sein ganzes, zum Teil genauer beschriebenes Herrschafts-, Besitz-, und Eigentumsrecht in Söflingen mit Ausnahme gewisser Lehen an die Äbtissin und den Konvent der Frauen vom Orden des Heiligen Damian bei Ulm.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 54
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.2 1251-1300
1258 Januar 13 (in octava Epiphanie domini)
Urkunden
Literatur: Frank S. 34 f.; ebd. S. 59; ebd. S. 71
Siegler: Graf Hartmann von Dillingen; Graf Friedrich von Zollern für die Töchter des Grafen Hartmann von Dillingen; Graf Ulrich von Helfenstein; Graf Degenhard von Gundelfingen; Bischof Hartmann von Augsburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Sg.
Besonderheiten: Beiliegend: Chirograph und vidimierte Kopie von 1613 Jan. 15. Ausfertigung weicht leicht von B 509 U 55 ab.
Druck: WUB V., Nr. 1472. UB Ulm 1 Nr. 80.
Siegler: Graf Hartmann von Dillingen; Graf Friedrich von Zollern für die Töchter des Grafen Hartmann von Dillingen; Graf Ulrich von Helfenstein; Graf Degenhard von Gundelfingen; Bischof Hartmann von Augsburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Sg.
Besonderheiten: Beiliegend: Chirograph und vidimierte Kopie von 1613 Jan. 15. Ausfertigung weicht leicht von B 509 U 55 ab.
Druck: WUB V., Nr. 1472. UB Ulm 1 Nr. 80.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:29 MEZ
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