Bischof Ruprecht von Straßburg entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel zu Straßburg und Jörg von Bach wegen der von ersterem beanspruchten, von Jörg von Bach aber verweigerten Einlösung der an letzteren verpfändeten Städte Oberkirch und Oppenau mit ihrer Zubehör.