In einem von den Domvikaren verenlassten Aufgebotsverfahren folgender Güter, Rudolfs u. Schnettlage, Erbgesessenen zu Wulften: 1) des eigenhörigen Schultenerbe zum Oldenhofe 2) des Graven v. Haslag Erbe in Bschst. Hasbogen, Kspl. St. Katharinen 3) des Oberholthausen Erbe, Bschst. Holzhausen 4) Hassberges u. Stuves Erbe, Bschst. Malbergen, Ksp. St. Johann 5) Brunemans Erbe zu Ösede und 6) Spelbrincker u. Plantholtzer Erbe, Kspl. Hagen, verzichtet der Apotheker Brand Dop auf Dop auf Befriedigung einer Forderung aus genannten Gütern, jedoch mit dem Vorbehalte, dass er aus sonstigen Gütern Schnettlagers oder im Falle der „Verbesserung" oben ermahnter Güter aus diesen Entschädigung erhalte. Richter im dem Verfahren der Osnabr. Gograf Dr. Engelbert Grote. Regular u. Quotidianer der Vikare, Prokurator u. Zeugen genannt. Notariell begl. Abschr. Papier Hochd. Datierung: 1594 April 24 am Mitwoche

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Niedersächsisches Landesarchiv
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