Reinald, Sohn des Grafen von Geldern, und Dietrich von Kleve verbinden sich zur Anerkennung und Aufrechthaltung des von mehreren Rittern erlassenen Schiedsspruchs über die beiderseitige Jurisdiktion zu Hertefeld und Weeze. Gegheven op sente Bartholomeus avent des apostels 1326. 2 Siegel angehangen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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