Den Kleriker Mauritius, der von dem Prämonstratenser-Orden als denselben durch sein abgelegtes Gelübde angehörig in Anspruch genommen wurde, spricht der päpstliche Auditor Johannes von jeder darauf bezüglichen Verpflichtung frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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