Bischof Simon von Paderborn gestattet dem Kloster zu Blomberg, zwei Brüder zum Almosensammeln auszusenden, neue Mitglieder in die klösterliche Bruderschaft aufzunehmen u. gewährt allen Wohltätern des Klosters einen 40tägigen Ablass.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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