Domdechant, Senoir und Kapitel zu Münster und Äbtissin, Dechantin, Seniorin und sämtliche Kapitularinnen des freiweltlichen Stifts Nottuln genehmigen den zwischen den beiderseitigen Eigenhörigen Schukte Lembecke (Nottuln) und Zeller Woestman (Kellnerei Lembecke), Ksp. Nienberge, getätigten Erbtausch, nach Abmessung und Aufzeichnung der Tauschländereien durch den beeideten Landmesser Philipßen Hermanß: der lange und der kleine Kamp von 31 Scheffel bzw. 10 Scheffel 3 Becher Saat hinter Wortmans Haus fast eine Stunde vom Hof zu Lembeck entfernt werden gegen den unweit des Hofes zu Lembeck nächst Boddings Kotten an der Heunen gelegenen Schlickampf von 26 Scheffel landes, 5 Scheffel 9 Becher und noch 4 Stück Lands in Woestmans Kornkamp nächst der Heunen von 9 Scheffel 3 Becher Saat eingetauscht, die größere Fläche wird dadurch ausgeglichen, dass die an den Schlickampf stoßenden 5 Scheffel ”dreyjährig“ sind. Vor der erteilten Genehmigung hat der Domkellnereisazellan Wilhelmb Heuman die Ländereien in Augenschein genommen.
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Namensnennung 4.0 International