Anspruch auf eine in Erbpacht gegebene Mühle zu Barmen, für die der Appellant eine Pacht von jährlich 17 Maltern Roggen und einem Malter Weizen an die Appellaten zu zahlen hatte. Da der Appellant lange krank war, u. a. mit einem Beinbruch, war er mit der Pacht in Rückstand geraten und der Verpflichtung zum Bau einer Ölmühle nicht nachgekommen. Darauf ließen die Appellaten ihm die Mühle absprechen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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