Veröffentlichungen, Aufsätze, Vorträge
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13787 Nachlass Steffen Heitmann, Nr. 228 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
13787 Nachlass Steffen Heitmann
13787 Nachlass Steffen Heitmann >> 3 Verfassungs- und Verwaltungsreform >> 3.1 Sachsen
1991 - 1993
Enthält u. a.: Prof. Dr. Karlheinz Blaschke, Bemerkungen zum Verfassungsentwurf.- Gohrischer Entwurf einer Verfassung des Freistaates Sachsen, Entstehungsgeschichte, Inhalt und Kontraste.- Prof. Dr. Karl Bönninger, Leipzig, Verfassungsdiskussion im Lande Sachsen.- Dr. Detlef Bayer, München, Die Konstituierung der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.- Johannes Rux, Berlin, Die Verfassungsentwürfe in den neuen Bundesländern.- Marco Schiemann, Verlauf und Stand der gegenwärtigen Verfassungsdiskussion im Freistaat Sachsen.- Prof. Dr. Rupert Scholz, Bonn, Die Pflicht der Länder zur Bundestreue - Konsequenzen für die Verfassungsgeber in den Neuen Ländern.- Prof. Dr. Jürgen Schwabe, Hamburg, Anmerkungen zum Verfassungshandwerk.- Prof. Dr. Christoph Degenhart, Leipzig, Grundzüge der neuen sächsischen Verfassung.- Andrea Franke, Zur Verfassung des Freistaates Sachsen.- Dr. Joachim Linck, Mainz, Die vorläufigen Verfassungen in den neuen Ländern.- Hartmut Malinka, Die Verfassungsentwicklung im Freistaat Sachsen.- Prof. Dr. Hans von Mangoldt, Tübingen, Bürgerpartipization und neue Länderverfassungen - Das Beispiel Sachsens.- Prof. Dr. Hans von Mangoldt, Tübingen, die neueste Entwicklung staatskirchenrechtlicher Elemente im Verfassungsentwurf des "Runden Tisches" und in den Verfassungsentwürfen der fünf neuen Bundesländer - Stand der Diskussion.- Steffen Heitmann, Dresden, Die Verfassungsdiskussion aus der Sicht der Neuen Länder.- Steffen Heitmann, Dresden, Die neue sächsische Verfassung - zwischen Aufbruch und Bewahrung.- Steffen Heitmann, Dresden, Konzept für die Rede am 25. Mai 1992 zur Verfassungsdebatte.
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Handakten Heitmann
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:46 MEZ