Es liegt lediglich ein Schreiben des Kurfürsten Joseph Clemens von Köln vor, mit dem er Lic. Albrecht anweist, einen mitübersandten (nicht beiliegenden) Recessum comparitionalem in Sachen Freiherr von Bongart zu Paffendorf ./. Freiherr von Leerodt das kurkölnische Lehen Bergerhausen betreffend dem Bongartschen Prokurator zu übergeben, damit dieser ihn, falls bisher nicht geschehen, ”gehörigen Orts“ übergebe, ”mit Ihme zu communiciren und in Unserem Nahmen denselben recess zu adhaeriren“. Falls von dem Bongart aber noch keinen Prokurator habe, solle Lic. Albrecht den Rezeß selbst übergeben und über den Fortgang des Verfahrens berichten. Laut Dorsalvermerk wurden die Hauptakten am 10. März 1820 an den Appellationsgerichtshof in Köln abgegeben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner