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Das Reichswehrgesetz und die Neuordnung des Heeres (I)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 233 Badisches Staatsministerium
Badisches Staatsministerium >> Generalia >> Militärsachen >> Erster Weltkrieg und Weimarer Republik
1919-1920
Enthält u.a.:
- Artikel aus "Münchener Neueste Nachrichten": "Die neue Ordnung des Heeres" vom 22.01.1919
- Korrespondenz mit dem Bevollmächtigten im Bundesrat und dem badischen Ministerium des Inneren bzgl. des Gesetzentwurfs zu Neugestaltung des Heeres und den Kompetenzen des badischen und des preußischen Heeres in diesem Entwurf
- Denkschrift über die Militär-Konvention zwischen Baden und Preußen vom 25.11.1870 (135 S.)
- Badische Forderungen für das neue Reichswehrgesetz
- Niederschrift über die Besprechung des Badischen Staatsministeriums (u.a. durch Anton Geiß, Hermann Hummel, Adam Remmele und Gustav Trunk vertreten) mit dem Reichswehrminister Noske
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.